Zusammenarbeit von Bund und Ländern - BMBF
Die Grundgesetzänderung ermöglicht, dass der Bund nunmehr Hochschulen, einzelne Institute oder Institutsverbünde auch langfristig fördern kann. Zuvor war eine Förderung nur über befristete Programme möglich. ... Mit der Änderung von Art. 91b GG können Bund und Länder zudem die Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären ...